» Steuerberatungskosten: Zahlung in 2005 sichert Sonderausgabenabzug
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
(Verbandspresse, 22.12.2005 13:37)
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) empfiehlt, private Steuerberatungskosten noch im Jahr 2005 zu bezahlen. Nur bei Zahlungsabfluss in diesem Jahr ist der Sonderausgabenabzug sichergestellt. Der DStV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Sonderausgaben das Abflussprinzip gilt.