Bundesverfassungsgericht setzt Zeichen gegen Lohndumping
Frankfurt am Main, 03.11.2006 - Bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge können die Länder darauf bestehen, dass die beteiligten Unternehmen ihre Arbeiter nach Tarif bezahlen. Mit einem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss bestätigte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Landesgesetz in Berlin Weder die Koalitionsfreiheit noch die Berufsfreiheit seien verletzt. (Az.:1BvL4/00).