Zeitarbeit als Chance
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
(Verbandspresse, 20.01.2005 11:14)
(Münster) - Bei einem Arbeitsverhältnis besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Entleiher) und dem Arbeitsnehmer. Der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen Jobs besteht darin, dass der Zeitarbeitnehmer nicht bei seinem Arbeitgeber tätig wird, sondern bei dessen Kunden.
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