Kein Persilschein für Gaspreise: Kartellverfahren und Zivilrecht
Die zivilrechtliche Billigkeit hat mit dem Kartellrecht nichts zu tun". Dies bestätigte Kartellamtschef Böge auf der Pressekonferenz am 21.12.2004 ausdrücklich vor laufenden Kameras. Die vom Kartellamt nicht beanstandeten Gasversorger haben also keinen Persilschein für ihre Gaspreise erhalten. Denn die Maßstäbe des Kartellrechts sind andere als die der weitergehenden zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle.Das Kartellrecht eignet sich nicht für den Verbraucherschutz: