Kulturstaatsminister soll um seine Vertretungsbefugnisse im EU-Ministerrat gebracht werden / Deutscher Kulturrat befürchtet deutliche Einschränkungen der Kompetenzen des zukünftigen Kulturstaatsministers
Deutscher Kulturrat
(Verbandspresse, 11.11.2005 09:23)
(Berlin) - CDU/CSU und SPD haben sich im Laufe der Koalitionsverhandlungen offensichtlich darauf verständigt, den § 23 Abs. 6 Grundgesetz, in dem die Mitwirkung der Länder an der EU-Rechtssetzung festgelegt wird, zu verändern.