Hinterziehungszinsen auf Vermögenssteuer sind zulässig
Der BFH hat mit Urteil vom 24.5.2000 (Az.: II R 25/99) entschieden, dass die Hinterziehungszinsen von Vermögenssteuer auch über 1996 hinaus strafrechtlich verfolgt werden darf und insoweit Hinterziehungszinsen festgesetzt werden können.Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 22.6.1995 entschieden, dass das Vermögensgesetz seit dem Veranlagungszeitraum 1983 verfassungswidrig ist. Zugleich wurde angeordnet, das dieses Gesetz bis Ende 1996 weiter anwendbar bleibt.