Anhörung zur Änderung Holzabsatzfondsgesetz im Verbraucherschutzausschuss / AGDW erläutert Probleme im Zusammenhang mit der Novelle
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.
(Verbandspresse, 24.02.2005 15:44)
(Berlin) - Die Bundesregierung plant, das Holzabsatzfondsgesetz dahingehend zu ändern, dass der HAF zukünftig die Kosten für die Erhebung der Abgabe in Höhe von jährlich 695.000 Euro selbst tragen muss. Das entspricht in etwa sieben Prozent des jährlichen Budgets vom Holzabsatzfonds.