Neue Zuverdienstgrenzen für Arbeitslosengeld II-Empfänger ab 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober gelten neue Einkommensfreibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Für die meisten von ihnen verbessert sich dadurch die finanzielle Situation. Auch ist die Berechnung deutlich einfacher geworden.So werden die Freibeträge nunmehr aus dem Brutto- und nicht mehr aus dem Nettoeinkommen errechnet. Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Grundfreibetrag). Hinzu kommen noch weitere Freibeträge.