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Bagatellregelung
Können eigentlich bei der Anwendung der EnEv die Werte geringfügig überschritten werden? Also gibt es so etwas wie einen Kulanzbereich?
Tags:
Baurecht
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Kommentare zu diesem Beitrag
Gast
Do, 2009-01-22 17:09
Ja, ein kleiner Spielraum ist erlaubt. Solange die Abweichung nicht größer als 3 Prozent ist. Natürlich sollte es - wenn möglich - fast zu 100 Prozent passen ! da sonst die Werte ja nicht stimme...
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