Bauen / Immobilien – Maklerprovision

Die Maklerprovision, die ein Immobilienmakler bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie erhält, ist tatsächlich nur dann fällig, wenn die Vermittlung einer Immobilie erfolgreich war.

Alle Vorleistungen des Maklers passieren auf sein eigenes Risiko und zu eigenen Lasten. Die Höhe der Maklerprovision kann frei verhandelt werden, allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen. Die Provision richtet sich nach der Marktlage, dem Preis der Immobilie und den am Markt üblichen Konditionen. Üblicherweise beträgt die Provision bei privaten Immobilienverkäufen in Deutschland zwischen 3 und 6 % des Kaufpreises. Bei privater Immobilienvermietung kann die Maklerprovision bis zu zwei Netto-Monatskaltmieten betragen, begrenzt vom Wohnraumvermittlungsgesetz. Bei gewerblichen Immobilientransaktionen entspricht die Provision den individuellen Absprachen zwischen Makler und Auftraggeber. Zusätzlich kommt noch die in Deutschland übliche Mehrwertsteuer dazu. Je nachdem, in welcher Region der Immobilienkauf abgeschlossen wird, gelten dort unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. Die Provision kann entweder zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, häufig zu gleichen Teilen, ausschließlich vom Verkäufer getragen werden oder aber auch ausschließlich vom Käufer getragen werden. Die Provision des Verkäufers wird in der Immobilienbranche als Innen-Provision bezeichnet, die Provision des Käufers als Außen-Provision. Wenn eine vollständige Innen-Provision ausgeführt wird, hat das verschiedene Vorteile.

Die Immobilie wird ohne zusätzliche Maklerprovision für den Käufer angeboten. Der Käufer hat außerdem insofern im Rahmen der Immobilienfinanzierung geringere schwer fremd-finanzierbare Erwerbsnebenkosten. Es gibt seltene Ausnahmefälle, in denen zwischen Verkäufer und Makler eine Mehrerlösvereinbarung getroffen wird. Hierbei wird neben der üblichen Provision zusätzlich bei Überschreitung eines bestimmten Kaufpreises der Mehrerlös zwischen Makler und Verkäufer nach einem bestimmten vorher vereinbartem Muster aufgeteilt. Es steht auch das Geschäftsmodell einer Maklerpauschale zur Verfügung. Bei diesem Geschäftsmodell wird anstelle einer üblichen Maklerprovision ein Fixum für die zu vermittelnde Immobilie gezahlt. In diesem Betrag enthalten sind Leistungen, die zum Verkauf der Immobilie führen sollen, wie zum Beispiel die Marktwerteinschätzung der Immobilie, Anzeigenschaltung und das Führen der Verkaufsverhandlungen bis hin zum Abschluss des Verkaufs. Hierbei werden keine weiteren Kosten nach Abschluss des Verkaufs fällig. Allerdings hat der Verkäufer den Betrag an den Makler auch dann zu zahlen, wenn das Objekt nicht verkauft wird. Der Maklerverband kritisiert dieses Modell der Maklerpauschale, weil hier eine meist sehr hohe Summe für im schlimmsten Falle sehr geringe Leistungen gezahlt wird. Als Verkäufer sollte man sich also stets gut überlegen, ob man das Modell der Maklerpauschale in Anspruch nimmt, und falls ja, in welchem Umfang der Makler seine Tätigkeiten und Bemühungen nachweisen muss.
 

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