Baugenehmigung

Für alle die sich gerne ein Eigenheim schaffen möchten ist hier zu beachten, das vor dem ersten Spatenstich eine Genehmigung bei der zuständigen Baubehörde einzuholen ist. Zur Erlangung dieser Genehmigung muss hier vorab ein Bauantrag oder eine Bauvorlage bei der jeweiligen Baubehörde eingereicht werden. Wird dieser Auftrag nicht vom Bauanbieter übernommen, muss diese hier von einer Bauplan berechtigen Person oder dem Partner des Bauanbieters übernommen werden, den der Bauherr sich selber suchen muss.

Um hier an den richtigen Partner zu gelangen ist anzumerken, das hier Architekten und Bauingenieure bauplanberechtigt sind. Hier ist zu beachten, das es je nach Bundesland hier unterschiedliche Wartezeiten gibt. Ab der Erteilung für die Baugenehmigung gilt diese für drei Jahre, das heißt in der Regel hat der Bauherr drei Jahre zeit, um mit dem Bau zu beginnen. Die Fertigstellung sowie der Abschluss der Rohbauarbeiten des Gebäudes ist der Baubehörde innerhalb von 14 Tagen vorher bekannt zu geben. Dies ist sehr wichtig, damit hier ihre Pflicht zur behördlichen Abnahme wahrgenommen werden kann. Weiterhin muss der Bauherr zum Abschluss der Rohbauarbeiten eine Bescheinigung über die Tauglichkeit sowie auch zur Fertigstellung eine Bescheinigung des Hauses, Gebäudes eine Bescheinigung über die gute und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage vorlegen. Diese Bescheinigung erhält der Bauherr in der Regel vom amtlichen Schornsteinfegermeister, nachdem dieser hier seine entsprechenden und sehr genauen Abnahmen durchgeführt hat. Auch gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das hier in der Regel dazu gedacht ist die Wartezeiten zu verkürzen und somit auch die Genehmigungsbehörden zu entlasten. Hier werden nur bestimmte Punkte in der gesamten Bauplanung überprüft. Hier ist aber zu beachten das sich für den Bauherrn nichts vereinfacht.

Dieser hat alle üblichen und erforderlichen Unterlagen einzureichen, sowie die Fertigstellungen anzuzeigen und die Nachweise zu erbringen, die hier erforderlich sind. Hier bietet sich lediglich der Vorteil, das hier verkürzte Wartezeiten für die Baugenehmigung zu erwarten sind. Bei dem  vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird hier dem Bauherren sowie dem Entwurfsverfasser mehr Eigenverantwortung überlassen. Die Behörde prüft hier nur die wichtigsten Einhaltungen der öffentlich rechtlichen Vorschriften und dies geschieht hier auch nur in den wichtigsten Punkten. Die wichtigsten Unterlagen die der Bauherr besorgen muss sind unter anderem ein Bauantrag, Baubeschreibung, Berechnungen des Umbauten Raumes, Rohbau und Herstellungswert, Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind, einfacher sowie qualifizierter Lageplan (Maßstab 1:500 ), Berechnung der zulässigen, vorhandenen und geplanten Grund- und Geschossfläche, Berechnung der versiegelten Flächen des Grundstücks mit Darstellung des Lageplans sowie Bauzeichnungen ( Maßstab 1:100 ) Grundrisse, Ansichten Schnitte alle diese Unterlagen sind in einer 3fachen Ausführung einzureichen.

 

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