Normalerweise wird das Bau- Fassadengerüst mit Dübel und Ankerstange an der Wand/Fassade ab einer gewissen Höhe ( zweiter Gerüstständer ) befestigt und so gegen das "nach Hinten kippen" gesichert.
In manchen Fällen, z. B. beim Hallenbau ist dies nicht möglich weil die Fassade ( Metallfassade ) keine Möglichkeit zur Verankerung bietet, dann muß das Gerüst auf eine anderen Art und Weise Abgestütz werden.
In solchen Fällen werden sogenannte Gerüststützen eingesetzt, diese werden in der Regel an jedem Gerüstständer befestigt und schräg per Erdnagel an bindigen und nicht bindigen Boden befestigt


Die Gerüst-Abstützung gibt es von Plettac ( www.plettac.de ) und Layher ( www.layher.de ), die Stützen sind Stufenlos verstellbar ( 3,30 Meter bis 6,00 Meter ) und natürlich gegen Rost verzinkt.
Einzusetzen mit einer maximalen Standhöhe des Gerüstes von 6,20 meter bei einer geschlossene Fassade oder maximale Gerüsthöhe 4,20 meter bei einer offenen Fassade.
Eine geschlossene Fassade ist z.B. ein Gebäude/Halle wo schon Fenster, Türen und die Fassade fertig sind, eine offene Fassade ist ein Rohbau ohne Fenster, Türen usw.
Wichtig ! die Schrägstützen und die Aussteifungen müssen an jedem Gerüstrahmen befestigt werden, die Sicherung am Boden erfolgt mit 2 Erdnägel pro Gerüst-Abstützung.


