Bauvoranfrage abgelehnt, Dachneigung zu gering, und nun?

In unserer Gemeinde ist eine Mindestdachneigung von 32 Grad vorgeschrieben. Das Haus, von dem wir träumen, ist aber im Mittelmeerstil und das Dach ist daher nur um 23 Grad geneigt. Zwar hat das Bauamt unserem Bauvorhaben trotzdem zugestimmt, aber die Untere Bauaufsicht in unserem Ort macht uns Probleme. Sie hat unserer Bauvoranfrage nicht stattgegeben. Was sollen wir nun tun, welche Schritte können wir noch in die Wege leiten, um doch noch unser Traumhaus bauen zu können?
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Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    So, 2008-12-21 17:09
    Eigentlich hat die Gemeinde das letzte Wort und die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde besteht lediglich in der Überprüfung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die die Landesbauordnung vorgibt. Wenn die Gemeinde ihre Zustimmung zu den Bauplänen gibt, ist die Behörde eigentlich auch zur Genehmigung verpflichtet. Zumindest muss die Behörde die Pläne in Absprache mit der Gemeinde überprüfen.
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