BIBB-Hauptausschuss empfiehlt Vereinheitlichung von

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat
auf seiner letzten Sitzung in Berlin einstimmig eine Empfehlung zur
Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen
verabschiedet. Die neue Empfehlung, der ein gemeinsames Verständnis
aller im Hauptausschuss Beteiligter über Prüfungsanforderungen zu-
grunde liegt, wurde durch die Novellierung des Berufsbildungs-
gesetzes (BBiG) im Jahre 2005 notwendig und löst eine alte Regelung
aus dem Jahre 1980 ab. Betroffen sind alle dualen Ausbildungsberufe,
die künftig neu geordnet oder modernisiert werden. Neu geregelt
werden in der Empfehlung unter anderem die Prüfungszeiten. In
Abkehr von der bislang geltenden Regelung, die maximale Ober-
grenzen festlegte, empfiehlt der BIBB-Hauptausschuss nun die Ein-
führung von festen Prüfungszeiten. Weiterer Bestandteil der Empfehlung ist ein einheitlicher Katalog
von Prüfungsinstrumenten, die zukünftig bei den Zwischen- und Ab-
schlussprüfungen sowie bei der neuen, alternativen Form der
„Gestreckten Abschlussprüfung“ zum Einsatz kommen können. Neue
Prüfungsinstrumente wie zum Beispiel das „situative Fachgespräch“,
der „betriebliche Auftrag“ oder die „Arbeitsaufgabe“ wurden ein-
heitlich definiert und es wird beschrieben, wie sie eingesetzt und
bewertet werden sollen.

Gleichzeitig wurde die Gliederung der Abschlussprüfungen in
Fertigkeits- und Kenntnisprüfungen aufgegeben. Prüfungen richten
sich künftig an den jeweiligen beruflichen Handlungskompetenzen und
nicht mehr an einzelnen Lernzielen aus. Dieses hat zur Konsequenz,
dass es für die Gestaltung der Prüfungen für bestimmte Berufs-
gruppen, wie etwa kaufmännische oder gewerblich-technische Berufe,
keine festen Vorgaben mehr gibt.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundes-
regierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten.
Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der
Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.

Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses (inklusive Anlage) zur
Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen
im Wortlaut:

http://www.bibb.de/de/28732.htm

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