Bioabfallverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet ATV kritisiert Verschärfung für Kompost
Hennef/Bonn, 24. August 1998
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden, nachdem im Juli bereits der Bundesrat ihr mit Änderungen zustimmte. Damit tritt sie voraussichtlich zum 1. Oktober 1998 in Kraft, wenn das BMU für eine rasche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sorgen kann. Die ATV begrüßt die Schließung der seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bestehenden Rechtslücke zur Aufbringung von Komposten im Landbau. Kritisiert werden aber die umfangreichen Verschärfungen für Komposte, die eine Einschränkung der Kreislaufwirtschaft bedeuten. Die ATV vermißt einen Abgleich der BioAbfV mit der bestehenden und bewährten Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Dieses wurde weder im Bereich der Schadstoffgrenzwerte oder Bodengrenzwerte noch im Bereich der Nachweispflichten realisiert.Die Verwertung des hochwertigen Sekundärrohstoffdüngers Kompost wird weiterhin eingeschränkt, da die maximale Aufbringungsmenge der Komposte auch für Gemische gilt. Bisher hat sich die Aufbringungsmenge nur auf den Kompostanteil bezogen. Zusätzlich ist die gemeinsame Aufbringung von Klärschlämmen und Komposten innerhalb der Dreijahresfrist auf einer Fläche untersagt.
Zwei Kompostklassen Die ATV kritisiert die Einteilung der Komposte in zwei Klassen. Hierbei befürchtet sie, daß der Markt nur die höherwertigen Komposte verlangen wird, was einer flächendeckenden Kompostierung zuwiderlaufen könnte.
Zwei Klassen an Komposterzeugern Innerhalb der Verordnung wird in Bioabfallbehandler, die Mitglied eines Trägers einer regelmäßigen Güteüberwachung sind und durch die zuständige Behörde von Nachweispflichten befreit wurden, und nicht gütegesicherte Bioabfallbehandler, unterschieden. Mitglieder von Gütegemeinschaften benötigen vor der ersten Ausbringung von Kompost keine Bodenuntersuchungen und die Erbringung von z.B. Flächennachweisen entfällt. Das bedeutet, daß nur Bioabfallbehandler einer anerkannten Gütegemeinschaft Kompost frei verkaufen können.
Die ATV wird auch weiterhin an der Diskussion um die Regelungen für Sekundärrohstoffdünger aktiv teilnehmen und sich für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft einsetzen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu geben, sich über diese wichtigen Fragen der Entsorgung und des Umweltschutzes eine Meinung zu bilden.
Die ATV ist einer der bedeutendsten Verbände für Abwasser, Abfallwirtschaft und Gewässerschutz. Zu ihren Haupttätigkeitsgebieten zählen neben technisch-wissenschaftlichen Themen die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange des Umweltschutzes. Der 1948 gegründete gemeinnützige Verband hat mehr als 13.500 Mitglieder und ist politisch wie wirtschaftlich unabhängig. Über die fördernde Mitgliedschaft von Kommunen, Firmen, Hochschulen, Behörden und Ingenieurbüros werden ca. 150.000 Fachleute erreicht.
Das ATV-Regelwerk Abwasser-Abfall beschreibt die Regeln der Technik. Das ATV-Fort- und Weiterbildungsangebot richtet sich an Kanal- und Klärwärter, Facharbeiter, Meister sowie Ingenieure und Naturwissenschaftler.
Diese Pressemitteilung ist im Internet abrufbar unter http://www.atv.de Rubrik Aktuelles, Untergruppe Pressemeldungen
Bioabfallverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet ATV kritisiert Verschärfung für Kompost
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