Brandschutz im Heizungsraum

In unserer Scheune haben wir einen Heizungsraum eingerichtet. Wir möchten die Decken und Wände mit zweilagigen Gipsfaserplatten verkleiden. Der Heizungsbauer war der Meinung, dass wir keine Brandschutzbestimmungen beachten müssten. Stimmt das wirklich?

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Di, 2008-11-04 15:03
    Generell hat der Heizungsbauer Recht. Es genügt, wenn brennbare Stoffe in einem Abstand von mindestens 5 Zentimetern zu den Wänden sind.
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