Bundesrat behandelt Initiative Nordrhein-Westfalens für eine Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel
Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft teilt mit:
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Initiative Nordrhein-Westfalens zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) aufgegriffen, mit der die Bundesregierung dazu veranlaßt werden soll, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel zu schaffen. In ihrer Rede im Plenum der Ländervertretung begründete die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn den Vorstoß ihres Landes zum Verbraucherschutz: "Auch die Bundesregierung muß nun ihre Ankündigung wahr machen und so schnell wie möglich die rechtlichen Voraussetzungen für Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel schaffen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht entmündigt werden. Sie müssen selbst entscheiden können, ob sie genetisch manipulierte Nahrungsmittel verzehren wollen oder nicht, denn eine Reihe von Experten hat immer wieder auf die möglichen Gefahren hingewiesen, die von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ausgehen können. Deshalb dürfen diese Produkte nur mit umfassender Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden."Durch das vorgeschlagene Bundesgesetz soll auf Initiative der nordrhein-westfälischen Umweltministerin eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel eingeführt werden. Bereits in den vergangenen Wochen hatten sich mehrere große Nahrungsmittelhersteller dazu entschlossen, auf die Verwendung der gentechnisch veränderten Gen-Sojabohne zu verzichten. Die Europäische Union hatte in der Vergangenheit die Zulassung für gentechnisch veränderten Tabak, Raps und Chicoree erteilt, ohne daß diese oder deren weiterverarbeitete Produkte als solche gekennzeichnet werden mußten. Eine einheitliche europäische Regelung zur Kennzeichnung solcher Produkte besteht derzeit nicht.
"Auch Bundeslandwirtschaftsminister Borchert ist nun gefordert, die Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher so schnell wie möglich zu beenden und die angekündigte Kennzeichnungspflicht in die Tat umzusetzen", erklärte die Ministerin. Eine lediglich freiwillige Übereinkunft der Wirtschaft zur Kennzeichnung solcher Lebensmittel bezeichnete Bärbel Höhn als unzureichend: "Nur mit einer umfassenden Kennzeichnungspflicht ist auch sichergestellt, daß die Verbraucher beim Griff ins Regal darauf vertrauen können, nicht ohne ihr Wissen gentechnisch manipulierte Lebensmittel zu kaufen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen mehr denn je wissen, was in ihrem Essen steckt."


