Abbrucharbeiten

Unter Abbrucharbeiten versteht man im Bauwesen das komplette oder auch nur das teilweise Zerstören (mit anschließender Entsorgung) von Tief- und Hochbauten.

Hier Abbruch Bild eines Gebäudes in Mechernich in der Eifel - hier kommt der neuen Bahnhofs-Parkplatz hinDiese Arbeiten erfolgen mithilfe von Geräten wie einem Bagger, einem Hydraulikhammer oder einer Abrissbirne. Derartige Maschinen werden unter dem Begriff "grobe Abbruchgeräte" zusammengefasst. Da allerdings vor allem bei Bauten aus Beton sich ein Abbruch über mehrere Monate hinwegziehen könnte und zudem auch noch für große Staub- sowie Lärmentwicklung sorgt, bevorzugt man in solchen Fällen – gerade bei größeren Bauten – die Sprengung. Im Gegenteil zu den "groben Abbruchgeräten" gibt es selbstverständlich auch die "sanften Abbruchgeräte". Letztere verwendet man dann, wenn nur Teile eines Gebäudes abgebrochen werden sollen. Zu solchen Abbruchgeräten gehören zum Beispiel Kernbohrgeräte oder Wandsägen.

Das Ziel eines Abbruchs ist meistens das Errichten eines neuen Gebäudes auf dem freigewordenen Platz. Werden nur Teile von Bauten abgerissen, so werden normalerweise anschließend Veränderungen vorgenommen.

In der Regel sind für Abbrucharbeiten von ganzen Bauten entsprechende Genehmigungen für den Abbruch notwendig. In diesen Abbruchgenehmigungen muss das genaue Vorgehen während des Abbruchs genauestens beschrieben werden. Bei Teilabbrüchen kann durchaus ebenfalls der Fall eintreten, dass eine solche Genehmigung benötigt wird. Gerade wenn tragende oder für den Brandschutz relevante Bauteile abgebrochen werden, ist eine Abbruchgenehmigung erforderlich. Soll ein besonders schwieriges Abbruchvorhaben bewerkstelligt werden, so darf mit diesem erst dann begonnen werden, wenn auf der Baustelle eine schriftliche Anweisung des Unternehmens, welches den Abbruch durchführt, vorliegt. Zu derartigen schwierigen Abbruchvorhaben gehört unter anderem der Einsatz von Großgerät oder die Sprengung. Alle Maßnahmen für die Sicherheit sowie den Schutz der Gesundheit müssen mit dem "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" (kurz: "SiGeKo") abgestimmt werden. Ist ein Gebäude zum Abbruch vorgesehen, so können beim Betreten von diesem Bauwerk besondere Gefahren auftreten. Aus diesem Grund ist eine Absicherung des Gebäudes gegen das Betreten von unbefugten Personen unerlässlich.

Für den Abbruch eines Bauwerks gibt es unterschiedliche Abbruchverfahren. Diese können entweder einzeln oder auch in Kombination angewandt werden. Es gibt beispielsweise das Abgreifen; Bauten können jedoch auch eingeschlagen oder eingedrückt werden. Die Möglichkeit des Sprengens wurde bereits genannt. Weitere Abbruchverfahren sind das Demontieren sowie das Stemmen. Gebäude können selbstverständlich auch mit der Methode des Einziehens abgebrochen werden. Bei den unterschiedlichen Verfahren für den Abbruch von Gebäuden wäre darüber hinaus noch das Stemmen, das Pressschneiden und das Scherschneiden zu nennen. Mitunter kommen auch das Bohren oder das Sägen zum Einsatz. Darüber hinaus zählt man auch das Thermische Trennen (beispielsweise mit einer Sauerstoffkernlanze) und das Fräsen zu den möglichen Abbruchverfahren, welche bei Abbrucharbeiten zum Einsatz kommen können.