Bei der Miete und/oder Kauf eines Zimmergerüst sollte eines bedacht werden:
Leider ist der Unterschied zwischen "Arbeitshöhe" und "Standhöhe" den meisten Bauherren und auch Handwerker ! nicht geläufig, deshalb hier eine kurze Erklärung:
Beim Gerüst Mieten, egal ob Rollgerüst oder Baugerüst ( Fassadengerüst ) wird Sie den Gerüstvermieter in der Regel nach der Standhöhe und/oder Arbeitshöhe fragen, hier ein Bild wo die Unterschiede gut zu erkennen sind :

Die Standhöhe des Gerüstes ist also immer dort wie der Nutzer, Handwerker, Bauherr drauf steht
Die Gerüsthöhe ist die Höhe des Gerüstes ( incl. Fallschutz usw. )
Die Arbeitshöhe ist immer Standhöhe + 2 Meter = Arbeitshöhe, z.B. bis zur Zimmerdecke, Dachrinne usw.
Also, mit dieser Zeichnung werden Sie bestimmt nie mehr ein Gerüst/Rollgerüst/Fahrgerüst mit einer falschen Arbeitshöhe bzw. Standhöhe bestellen/mieten !!
Hier ein Bild wo man die Standfläche des Rollgerüstes Zimmergerütes gut erkennen kann, wichtig ! Bordbretter und Stirnbordbretter nicht vergessen ! sonst gibt es Probleme mit der Bau-BG !!




