Ausführungsplan

Welche Einzelheiten müssen in einem Ausführungsplan angegeben sein im Vergleich zu der Zeichnung, die dem Bauamt zur Einholung der Genehmigung vorgelegt werden müssen? Wenn ich das richtig sehe, sind in der Skizze für das Bauamt die exakten Angaben für die Positionen der Fenster und Türen nicht enthalten?

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mo, 2008-12-22 09:21
    Laut dem Landesgericht in Aschaffenburg ist die Eingabeplanung “keine baureife Zeichnung”. Die richtige Zeichnung, die Werkplanung muss im Maßstab 1:50 erstellt werden. Sie muss alle Grundrisse beinhalten und alle Schnitte, die benötigt werden. Außerdem müssen Maße und Höhen (auch Brüstungshöhen) darin angegeben sein, sowie auch die zu verwendenden Materialien. Desweiteren müssen auch Detailzeichnungen inbegriffen sein, beispielsweise für die Treppe, die Fenster, die Gauben, das Fundament etc. Diese Detailzeichnungen werden in den Maßstäben 1:20, 1:10 oder sogar 1:1 erstellt. Zu den Werkplänen gehören auch die Angaben für Heizung, Sanitär und Elektro, also alle Fachplanungen.