Ja, wenn ein Kran gestellt wird, hat das stets Auswirkungen auf die Nachbarn. Es ist erlaubt, dass sich der Kranausleger auf dem Nachbarsgrundstück bewegt. Allerdings dürfen keine Lasten mitgeführt werden, es sei denn der Nachbarn stimmt ausdrücklich zu.
Mo, 2008-12-01 13:06