Baurecht bei Überdachung vom Gartenbereich

Grüße an alle, wir haben und vor 4 Jahren ein Haus zugelegt. Jetzt möchten wir gerne unseren Garten überdachen. Er ist recht klein und misst nur um die 20 m². Dazu stellt sich jetzt uns die Frage, ob es a) überhaupt erlaubt solch eine Überdachung in Form einen Wintergarten zu machen und b) Wie sind es mit so etwas wie Nachbarschutz aus, sprich max. Höhe?? Bitte antworten, Land ist Hessen.
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Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mo, 2008-09-01 14:23
    Also generell sind Wintergärten ja nicht verboten, aber richtig, wenn sie zu nah an die Grenzen kommen, was bei einer kompletten Überdachung ja gerne der Fall ist, dann kann man das hier nicht genau sagen. Oft geht’s dabei ja um Sonne die genommen wird, nur sind Wintergärten ja aus durchsichtigem Material, sodass auch evntl. schwindende Sicht nicht so eine Rolle spielt, aber da sie eh eine Baugnehmigung benötigen, können sie es da ja gleich rausfinden. Ja, man weiß nicht worauf es ankommt. Ihr Nachbar mag die erlaubnis erhalten, sie nicht, weil irgendeine Kleinigkeit bei ihnen im Aufbau änders wäre und es somit unzulässig ist. I Höhe dürfte der wichtigste Faktor sein, da man in einem Wintergarten sich schließlich gut bewegen können möchte. Sind ihr Gärten so unterteilt, dass sie zum Nachbarn schauen können, oder befinden sich eh blenden an der Grenze zum Sichtschutz. Das könnte auch interessant sein.