Halle alle zusammen,
wir würden gerne unseren Dachboden für unsere Kinder als Spielzimmer umbauen.
Aus § 48 Punkt 2 BauO NRW ist uns bekannt, dass für Aufenthaltsräume vorgeschrieben ist, dass die Fenstergröße 1/8 der Grundfläche des Raumes beträgt.
Nur im Dachgeschoss verhält es sich ja so, dass der Raum durch das abfallende Dach gar nicht 100%-ig genutzt werden kann. Mindert das also auch die Mindestgröße des Fensters oder Interessiert wirklich nur die Grundfläche?
Spielzimmer auf dem Dacboden