Hallo liebe Forenmitglieder,
in der Bauleistungsbeschreibung unseres Hauses steht, dass der Bauträger für Stützmauern und Umwehrungen zuständig ist. Nun hat er auch an einer Seite unseres ausgekofferten Bereiches eine Stützmauer eingezeichnet, jedoch fehlt diese auf der längeren Seite dieses Bereiches. Nun frage ich mich, ob das so richtig ist, oder ob auch an dieser Seite eine Hangbefestigung sein sollte. Außerdem verstehe ich den Begriff Umwehrungen nicht und würde gerne von euch erfahren was das eigentlich bedeutet.