Feuchtigkeit in Mietwohnung

Hallo, Folgendes: die Normen früher waren einfach sehr großzügig, aber nur wegen der Unkenntnis der Probleme. Wenn heute also im alten Gebäude neue Fenster mit gutem U-Wert eingebaut werden, setzt sich das Kondenswasser zuerst an den Wänden ab und nicht an den Fenstern. So kann der Bewohner keine beschlagenen Fenster sehen und weiß nicht, wann er lüften muss. Was kann man in der Situation tun?

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Di, 2008-08-12 17:58
    Vielen Dank für die Ausführliche Auskunft in den anderen Threads. Ich habe nun inzwischen ein Gutachten erstellen lassen und das Ergebnis ist (oh wie verwunderlich) genau das, was ich schon hier gelesen habe. Damit ist klar, das alles hat nichts mehr mit den bauzeitlichen Regeln der Technik zu tun, sondern nur noch mit der Beurteilung einer mängelfreien vertragsgerechten Nutzbarkeit der Wohnung. Nochmals danke. Noch eine Frage, lässt sich Feuchtigkeit irgendwie kostengünstig beseitigen?
  2. Gast
    Di, 2008-08-12 17:57
    Der Hauseigentümer ist eigentlich so viel ich weiß derVerantwortliche. Es gilt nämlich das Mietrecht obwohl das Haus unter Bestandsschutz steht. Es muss für den übliche Gebrauch geeignet sein auch wenn es nach bauzeitlichen Normen fachgerecht gebaut wurde. Als Gutachter habe ich diese Diskusionen im Winter und Frühjahr fast täglich. Immer das Zanken zwischen Mieter und Vermieter. Der Mieter hat dabei meistens das Recht auf seiner Seite. Wer Rat braucht, an mich wenden.
  3. Gast
    Di, 2008-08-12 17:56
    Das Problem was ich habe, tritt so viel ich weiß meistes bei Neubauten der Nachkriegszeit, also der 50er und 60er Jahre des letztes Jahrhunderts, denn da gab es zum Beispiel das Schimmelpilzkriterium noch nicht. Bei konstruktiven und gemischten Wärmebrücken sind die Innenoberflächentemperaturen sehr nieddrig und selbst bei fachgerechter Bewohnung bei 20° C und 50% rel LF ist Schimmelpilz trotzdem nicht zu vermeiden.