Frage zum Kellerbau

Hi liebe Mitleser, wir haben mit unserem Nachbar der eine Garage direkt auf der Grenze der beiden Grundstücke baut. Die Garage ist voll unterkellert und sein Keller ist circa 5-10 cm auf unserem Grundstück. Nun frage ich mich aber, ob das so richtig ist, oder ob nicht doch 3 Meter Abstand gehalten werden müssen, da der Keller ja ein Nutzraum ist. Wollte das nur mal hier hinterfragen, damit kein Gewohnheitsrecht eintritt.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mo, 2008-08-04 06:14
    Hallo, soweit mir bekannt darf eine Garage direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden, da entfällt die Grenze von 3 Meter abstand zum Nachbar, denke das hat so seine richtigkeit, ob der Keller als Wohnraum genutzt wird oder nicht spielt hier wohl keine Rolle - meine Meinung !
  2. Gast
    Fr, 2009-03-27 21:34
    Hallo, Keller unter der Garage wird doch nicht als Wohnraum gelten. Zumindest nicht in Österreich. Ich bau meine Garage auch auf Grundgrenze und unterkellere diese voll. Was soll das für einen Unterschied machen wenn die auf 3m zu deiner Grenze unterkellert ist, oder nicht? Lichtschächte darf man auf dieser Seite eh keine machen. Und meiner Meinung nach ist es auch für dich besser wenn sie unterkellert ist, weil du dann nicht so viel Schotter vom Nachbarn auf deiner Grundseite hast. Wenn der Nachbar keine Fensteröffnungen hat, dürftest du rechtlich auch auf Grundgrenze ein Objekt anbauen und dieses auch unterkellern. Jedoch ist in Österreich die Garage bis 3m Abstand in den eigenen Grund bzw. Bebaungslinie Wohnraum als Flachdach begrünt oder geschottert auszuführen. Wie ist das bei euch?