Hallo, wir haben vor ca. 2 Jahren gebaut. Wir haben regelmäßig Fotos von den Arbeiten der Baufirma gemacht. Anschließend mussten wir feststellen, dass die Noppenbahn nicht komplett ans Fundament (Bodenplatte) angelegt wurde, also sie bedeckt nicht die komplette Sauberkeitsschicht (Kies). Anschließend wurde Bewährung verlegt und zuletzt der Beton (3 cm dick) gegossen. Ein Bauingenieur hat uns darauf aufmerksam gemacht, als er die Fotos gesehen hat und meinte, dass evtl. nach mehreren Jahren Feuchtigkeit eintreten könnte, da die Noppenbahn als Feuchtigkeitsschicht nicht exakt verlegt wurde.
Mitgeteilt wurde uns folgendes dazu: Sofern wie im besprochenen Fall die fehlende Trennschicht im Fundament zur einem Mangel führt, der bei ordentlicher Ausführung in der Form nicht zu erwarten wäre, handelt es sich um einen so genannten "arglistig verschwiegenen Mangel". Die daraus resultierenden Rechte (bspw. Nacherfüllung) können Sie wie bereits erwähnt innerhalb 5 Jahren geltend machen. Es gilt hier eine Hinweispflicht, sobald Ihnen der Mangel, auch wenn dieser sich nicht als solcher bestätigt, bekannt wird.
Die Baufirma beruht sich auf die ordnungsgemäße Ausführung. Wir haben bis heute ca. 500 € einbehalten, da wir nicht davon ausgehen, dass in diesem Fall eine Ausbesserung zu erwarten ist und diese wohl viel teurer wäre.
Ebenfalls bestätigt uns die Firma, dass eine 3 cm dicke Betondecke ausreicht, um Feuchtigkeit nicht durchkommen zu lassen. Kann mir jemand sagen, ob wir übertrieben handeln oder ob wir unsere Angst beibehalten sollen, falls in vielen Jahren (in der die Garantie verfällt) doch Feuchtigkeit eintritt. Wir wollten eigentlich etwas länger hier wohnen bleiben.
Vielen Dank für eure Antwort.



Mi, 2009-02-11 08:33
Mi, 2009-02-11 17:58
Do, 2009-02-12 09:34
Do, 2009-02-12 19:37