GAUXCON Wolfgang Gaux e.K. Staubschutzwand Zipwall

Welcher Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter kennt das Problem nicht ? Es müssen IM Haus/in der Wohnung Umbau, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten gemacht werden, der "normale" Ablauf sollte aber weiterhin möglich sein, leider ist das meistens wegen Dreck und Staub der bei den Arbeiten entsteht NICHT möglich...

Aber es gibt Abhilfe ! Mit Zipwall der Staubschutzwand - einfach, schnell und von nur einer Person aufzubauen - damit ist das Arbeiten im Innenraum ohne Probleme möglich - Staub und Dreck haben keine Chance und gelangen nicht in den Wohnraum !

Zippwall Staubschutzwand ist für

  • Renovierungs, Umbau und sonstige Arbeiten im Wohnbereich
  • Zipwall ist schnell auf- und abzubauen
  • Zipwall sollte bei keinem Maler, Stuck- Putz, Heizung-Sanitär und sonstigem Handwerker fehlen !

Mehr Erfahren Sie bei uns auf der Webseite.

Strasse: 
Rüttenscheider Str. 315-321
Plz: 
45131
Stadt: 
Essen
Bundesland: 
Nordrhein-Westfalen
Faxnummer: 
0201 / 125 78 76-0
Telefonnummer: 
0201 / 125 78 77
Email: 

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mi, 2009-03-04 13:15
    Das Staubschutzsystem kann mit handelsüblichen Folien erstellt werden. Der Clou: Ein Zugang in den Baubreich kann durch Aufkleben eines selbstklebenden Reißverschlusses (220 cm lang) staubdicht schlieend, realisiert werden.
  2. Gast
    Mi, 2009-03-04 13:18
    Mit Dichtschienen im Decken- und Wandbereich ist eine Abschottung so dicht durchführbar, dass Zipwall auch für Schimmelpilzsanierungen eine schnelle und optimale Lösung zur Abschottung darstellt.
  3. Gast
    Mi, 2009-03-04 13:20
    Durch Dichtschienen im Decken- und Wandbereich ist die Folienwand selbst bei Schimmelpilzsanierugnen eine optimale und schnelle Abschottungslösung.
  4. Gast
    Do, 2011-05-19 09:21
    Zipwall ist das einzige System, welches abschottungen bis zu 6 Meter Höhe ermöglicht. Die Teleskopstiele sind druckgefedert und sehr variabel und flexibel und in jeder Konstellation und in jedem Winkel aufzustellen. Super System - siehe auch www.staubschutz.de
  5. Gast
    Mo, 2011-06-06 09:02
    Das Problemthema Feinstaub ist in aller Munde und es vergeht kaum ein Tag, in dem es nicht in den Medien behandelt wird – dieses allerdings meistens in Verbindung mit KFZ- Emissionen.Feinstaub und auch Grobstaub entsteht aber auch überall dort, wo gebaut und umgebaut, wird. Sowohl bei Altbaurestaurierung als auch vor allem dort, wo aufgrund von Schäden (Feuchtigkeitsschäden, Wasser-, Schimmelpilz oder Brandschäden) Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden. Seit vielen Jahren ist bekannt, dass Asbeststaub zu den gefährlichen Stäuben zählt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die an entsprechend spezialisierte Sanierungsfachbetriebe gestellt werden. Das gilt nicht nur für die persönliche Schutzausrüstung, sondern auch für den Umgebungsschutz. Dass auch für die Behandlung und Entfernung von Schimmelpilzen eine persönliche Schutzausrüstung obligatorisch ist (sein sollte), wird in den Arbeitsschutzrichtlinien festgelegt und ist die Folge aus medizinisch nachgewiesenen Gesundheitsschäden, die durch bestimmte Schimmelpilz-Sporen (Aspergillus fumigatus und Aspergillus flavus) hervorgerufen werden. Besonders bei der Schimmelpilzsanierung im (bewohnten) Bestand sind somit Maßnahmen auch zum Schutz der Bewohner zu treffen. Anforderungen sind in der TRGS (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) 524 nicht nur formuliert, sondern zwingend vorgeschrieben. Unter anderem heißt es explizite, dass die „Freisetzung von Stäuben durch sachgerechte Arbeitstechniken zu vermeiden ist…..“, wozu auch die Abschottung/Absperrung durch eine Staubschutzwand von gefährdeten Bereichen zählt. Das gilt insgesamt auch für die mechanische Bearbeitung von Bauwerkskörpern, wie zum Beispiel: Schleifen, Polieren, Fräsen, Trennen, Bohren, Sägen oder bei allgemeinen Zerkleinerungs- und Aufbereitungsprozessen. Dort fallen immer wieder Stäube an, die nicht immer gesundheitsschädlich sein müssen (aber sein können), die jedoch in jedem Fall eine Belästigung sein und umfangreiche Nachreinigungsarbeiten mit sich bringen können oder aber zu einer Verärgerung der Betroffenen (Mieter oder bei Ladenumbauten: Mitarbeiter und Kunden) führen - von den hochsensiblen Geräten in Büro-/Geschäfts-Räumen ganz abgesehen. Viele Hersteller von Handwerkszeugen wie Bohrer oder Fräsgeräte haben darauf reagiert, und bieten direkte Staubabsaugung am Ort der Verursachung an. Auch mit mobilen Absauganlagen kann das Problem reduziert werden. Nicht immer ist dies ausreichend, wenn z. B. bei der Sanierung von Schimmelpilzbefall sehr hohe Konzentrationen von Stäuben freigesetzt werden. Eine Lösung kann hier die Abschottung mittels einer Staubschutzwand sein. Deshalb heißt es in einem „Leitfaden zur Vorbeugung,…Sanierung von Schimmelpilzwachstum“, herausgegeben vom Umweltbundesamt ausdrücklich: „…außerdem muss verhindert werden, dass sich Schimmelpilze durch die Sanierungsmaßnahmen in andere Bereiche der Räume oder Gebäude ausbreiten…, und, dass dieses durch staubdichte Abschottung www.zipwall.de sichergestellt werden muss. Noch deutlicher ist die Forderung in der „Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen“ (Landesgesundheitsamt Baden- Württemberg, www.landesgesundheitsamt.de) formuliert, nämlich, dass „neben der Gefährdung des Sanierers die Gefährdung der Nutzer und Vermeidung einer Kontamination des Objektes….“ zu berücksichtigen ist. Mit mobilen Staubschutzwänden- oder -Systemen bietet der Markt effektive Lösungsmöglichkeiten für schnelle und dichte Abschottungsmaßnahmen, wie z. B. eine Teleskopstangen- Staubschutzwand, ein System, welches durch seine flexiblen Installations- Module auf fast alle Baukörper und –Gegebenheiten justierbar ist und durch eine schnelle Montage in kürzester Zeit einen effektiven Schutz vor Staub bietet. Allein aufgrund der einfachen und zeitsparenden Installation macht sich das System gegenüber herkömmlichen Abschottungsmethoden häufig bereits ab dem ersten Einsatz bezahlt. Da diese Staubwände für den wiederholten Einsatz konzipiert ist, reduzieren sich die Kosten proportional mit jedem weiteren Einsatz. Wohnungsgesellschaften, Architekten, Hygienebeauftragte in Krankenhäusern und/oder die Bauhandwerker sind gehalten, notwendige Schutzmaßnahmen anzuordnen oder zu erstellen, um den Anforderungen an Schutz vor Staub zu genügen.