Wir möchten den Keller unserer Doppelhaushälfte ausheben lassen und dafür muss das Grundwasser abgesenkt werden. Dabei kann es ja leider passieren, dass Schäden an den Häusern der Nachbarn entstehen. Wir beantragen die Absenkung des Grundwassers und übernehmen das Risiko für die Arbeiten. In der Bauherrenhaftpflicht ist eine Haftung für Schäden, die bei der Absenkung des Grundwassers entstehen, kategorisch ausgeschlossen. Heißt das, dass wir wirklich für alle Schäden aufkommen müssen, falls etwas schief geht? Muss der Bauherr immer dieses Risiko tragen oder eigentlich der Tiefbauer oder der Bauunternehmer oder der Durchführer der Grundwasserabsenkung? Können wir denn keine Rechtschutzversicherung abschließen?
Haftung bei Grundwasserasenkung
Der Eigentümer oder Bauherr muss immer das Baugrundrisiko übernehmen. Es muss aber gar nicht zu Schäden kommen, dies ist in hohem Maße abhängig vom Boden. Wenn der Boden gut durchlässig ist, wird es auch zu keinen Setzungen kommen. Sie sollten zuerst einen Bodengutachter einschätzen lassen, mit welcher Wahrscheinlich Setzungen auftreten können und welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden können, um dem entgegen zu wirken. In diesem Fall liegt die Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Schutzmaßnahmen beim Unternehmer.