Frage: Ich möchte ein Ferienhaus in Passivbauweise bauen. Das Haus soll vor Ort geplant werden und ich habe die Architekten aufgefordert, ein Angebot für die Planung, Bauleitung und Überwachung des Objekts abzugeben. Nun haben sich zwei Architekten gemeldet, die das Projekt gern durchführen würden. Eigentlich wollte ich die Arbeiten nach HOIA (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vergüten, doch das lehnen sie ab. Sie meinen, dies ließe sich so nicht durchsetzen und sei nicht ortsüblich. Es soll eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden und zwar über nur ungefähr die Hälfte des HOIA-Mindestsatzes. Allerdings frage ich mich jetzt, ob mir durch diese geringe Vergütung (ich spare ungefähr 15.000 Euro) bei der Qualität Nachteile entstehen können.
In diesem Fall sollten Sie