Ich habe eine Frage zu einer Zirkulationsleitung. Und zwar erfolgte bei einer solchen Leitung in unserem Haus nur ein einseitiger Anschluss. Wir sind uns ziemlich sicher, dass sich dadurch Keime im Trinkwasser bilden können und möchten die Leitung wieder heraus nehmen lassen. Damit wir die Kosten dafür nicht tragen müssen, sondern der Firma ihren Fehler nachweisen können, möchten wir gern wissen, unter welcher Verordnung geregelt ist, dass eine solche Verlegungsweise nicht gesetzesgemäß ist.




Sa, 2009-03-07 12:22