Je nach Bundesland und Region verlangt auch der Vermieter Unterschiedliches in Bezug auf die Mietwohnung.
So muss man in Baden-Württemberg die Kehrwoche machen. Mit der kleinen Kehrwoche ist man verpflichtet die Treppen im Treppenhaus zu putzen, bei der großen Kehrwoche muss man die Straße vor (oder auch hinter) dem Haus kehren und im Winter vom Schnee befreien. Das Mietrecht wurde dahin gehend gelockert, dass man bei Nichteinhaltung der Kehrwoche das Mietverhältnis nicht mehr kündigen kann.
Doch sauber hat es der Schwabe trotzdem gern, weswegen die Meisten die Kehrwoche weiterhin machen, wenn auch nicht mehr so regelmäßig wie bisher.



