Bei uns liegt die Zuständigkeit für alle Leistungspunkte beim Architekten. Jetzt ist ein Baumangel aufgetreten, in der Bodenplatte haben wir Rissen gefunden. Muss jetzt der Architekt die Mängelanzeige schreiben oder der Bauherr?
In seltenen Fällen wurde dem Architekten eine Vollmacht erteilt. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, muss er die Mängelanzeige schreiben, ansonsten sollte es der Bauherr tun, weil er der Auftraggeber ist. In der Praxis wird es aber oft so gehandhabt, dass der Architekt die Formulierung übernimmt und der Bauherr diese unterzeichnet. Dies ist nötig, weil der Bauherr Ihr eigentlicher Vertragspartner ist.
Fr, 2008-10-31 16:02