Makler.
Viele Wohnungen oder Häuser werden über einen Makler vermietet. Hier kommt dann meist auch die sogenannte Maklerprovision mit ins Spiel. Die Höhe der Maklerprovision darf höchstens zwei Monatskaltmieten betragen.
Der Mieter braucht den Makler aber nur dann zu bezahlen, wenn ein Maklervertrag zwischen Mieter und Makler abgeschlossen wurde. In diesem Vertrag wird die Höhe der Provision vereinbart und der Umfang der Vermittlertätigkeit. Oder aber, wenn der Makler die Mietwohnung vermittelt hat oder wenn der Mietvertrag tatsächlich abgeschlossen worden ist. Bedeutet also im Klartext: Mieter müssen nur dann den Makler bezahlen, wenn dieser erfolgreich vermittelt hat.



