Wir möchten eine Doppelgarage bauen. Diese kann gemäß der Sächsischen Bauordnung bis zu 40 Quadratmeter groß werden, ohne dass wir den Bau beantragen müssen. Eine Zwischenwand soll zur Abtrennung des hinteren Garagenteils zum Einsatz kommen und dieser Raum soll dann als Schuppen verwendet werden. Ich möchte gern wissen, wie groß die Garage sein muss, damit 2 Autos bequem dort geparkt werden können.



Fr, 2009-01-02 12:37