So sollte ein Mauerwerk - hier Bimsmauerwerk - nicht ausgeführt sein, fasst 4 cm offene Stoßfuge im Mauerwerk - ganz klar ein Mangel !
Auf der Webseite Pfusch am Bau ! gibt es zur Zeit ein Aufruf das sich betroffene Bauherren melden sollen, wir finden die Aktion super und unterstützen dies voll und ganz !
Also, wer Probleme hat/hatt sollte sich oben angegebene Webseite anschauen und berichten, was für Probleme, Mängel am eigenen "Traumhaus" so in der Bauphase bzw. nach dem Bau des Hauses aufgetreten sind !!!!



Do, 2009-01-22 12:09
Mi, 2009-01-14 13:47
Mo, 2008-12-01 15:21
So, 2008-12-07 19:01
Mi, 2008-12-10 14:03
Sa, 2008-12-20 08:47
Di, 2008-12-23 15:57
So, 2008-11-23 09:34
Do, 2008-11-20 08:26
Sa, 2008-11-22 08:11
Mi, 2008-11-19 17:30
Di, 2008-11-18 13:35
wir erlauben uns Ihnen unser Bauvorhaben vorzutragen. Wir haben im Juli 2003 einen Bauvertrag ( Bau eines EFH ) mit der XXX Haus NRW GmbH, 45131 Essen (vormals in Hattingen) , abgeschlossen. Von mehreren unabhängigen Sachverständigen ( Architekten, Statiker, Geologen ) wurden bereits in der anfänglichen Bauphase, schwerwiegende Mängel, bis hin zur Baugefährdung mit möglichen Personenschäden, festgestellt. Aufgrund dessen wurde von den Sachverständigen ein Baustopp verhängt. Die Fortführung des Bauvorhabens wurde nur zufällig durch Dritte verhindert. Der Architekt Thielen hätte den Bau fortgesetzt und es wäre dann zu der Tragödie gekommen ( das Gebäude würde abrutschen, aufgrund des Niveauunterschiedes, zwischen Haus und Straße und der fehlenden Tiefergründung. Auch die zu dünn bemessene Bodenplatte von 16 cm , die fehlende Bewehrung und der fehlenden Gründung - Bodenaustausch wurde auch nicht durchgeführt, kein tragfähiger Grund vorhanden ….. hätten auch noch ihren Beitrag geleistet ) Im Grunde genommen wurde fast nichts richtig ausgeführt !!! Der Architekt Thielen hat bei diesem Bauvorhaben äußerst grob fahrlässig gehandelt, sämtliche Berufspflichten missachtet und sogar mögliche Personenschäden billigend in Kauf genommen. So ein Mensch muss doch zur Verantwortung gezogen werden und es muss doch verhindert werden, dass so einer weitere Menschen schädigen kann. Deshalb haben wir bei der Architektenkammer in Düsseldorf, die Einleitung eines berufsgericht- lichen Verfahrens, gegen den Architekten Ralf XXX, Essen, XXXX, beantragt, wegen schwerwiegender Verletzung der Berufspflicht. Und die Architektenkammer behauptet, dass dieser rücksichtslose Mensch für dieses Desaster nicht verantwortlich ist. ( Wird hier ein Architekt geschützt ? )
Dies ist umso verwunderlicher, da die Sach- und Rechtslage unstrittig sind, aufgrund eindeutiger Gutachten von mehreren unabhängigen Sachverständigen ( Architekten, Statiker, Geologen ) und eines eindeutigen, rechtskräftigen Grundurteils vom LG Dortmund . Der Architekt Ralf xxx hat in unserem Fall grobfahrlässig gehandelt, indem er in seiner Funktion, als Leiter der selbständigen Filiale Essen und als verantwortlicher Architekt, sämtliche Berufspflichten ( Projektüberwachung, Qualitätssicherung, Überwachung der Bauleiter…) missachtet hat. Laut Aussage des zuständigen Bauamtes in Castrop-Rauxel, wusste er nicht einmal wo dieses Bauvorhaben durchgeführt wurde, er hat die Baustelle nicht einmal gesehen und hielt es nicht für nötig, die festgestellten schwerwiegenden Mängel in Augenschein zu nehmen, um entsprechend reagieren zu können. Es hat hier eindeutig den Anschein, dass ein nachweislich ( Gerichtsurteil, LG Dortmund ) grobfahrlässig handelnder Architekt geschützt wird. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass solch ein Mensch auch weiterhin Bauherren in den Ruin treiben darf , ohne jemals zur Verantwortung gezogen zu werden. Überwachungsbehörden müssten doch daran interessiert sein, die Allgemeinheit vor solchen Menschen zu schützen, um selbst ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Aufgrund des grobfahrlässigen Verhaltens des Architekten Thielen und den daraus resultierenden finanziellen Schaden, mussten wir eine Schadenersatzklage einreichen. Die xx will, wie nicht anders zu erwarten war, nur einen geringfügigen Teil des Schadenersatzanspruches anerkennen und setzt somit ihre Verzögerungstaktik fort. Bei dem bereits seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit, ist somit trotz eindeutiger Sachlage und dem vorliegenden, eindeutigen rechtskräftigen Urteil, kein Ende in Sicht. Wir müssen weiterhin auf das, uns zustehende Geld warten und es ist sogar fraglich, ob wir es jemals bekommen werden. Deshalb leben wir seit Jahren mit diesen außergewöhnlichen Belastungen, in gesundheitlicher und finanzieller Hinsicht . Aber das scheint keinen zu interessieren und der Schuldige wird nicht einmal zur Rechenschaft gezogen und kann auch weiterhin sein Unwesen treiben. Das kann doch so nicht im Sinne eines Rechtsstaates sein ? Ist denn keiner dafür zuständig, diesen Architekten zur Rechenschaft zu ziehen ? Es kann doch nicht sein, dass so einer auch weiterhin andere Menschen in den Ruin treiben darf ! Mit freundlichen Grüßen Anlagen : Gerichtsurteil
Mi, 2008-11-19 17:35
Mi, 2008-11-19 08:23
So, 2008-11-09 08:10
Fr, 2008-11-07 16:00
Fr, 2008-11-07 15:38
Fr, 2008-11-07 14:07
Fr, 2008-11-07 11:53
Fr, 2008-11-07 11:41
Fr, 2008-11-07 10:57
Fr, 2008-11-07 10:35
Fr, 2008-11-07 07:54
Hallo, ich denke da kann wohl jeder Bauherr was drüber schreiben... :( Bei uns ( Massivbau mit einem Bauträger aus Bonn ) hatten bzw. haben wir jetzt noch nach guten 3 Jahren nach dem Einzug folgende Mängel:
Schlechte Isolierung und vor allem Abdichtung der Kellerwände, d.h. wenn es draussen stark Regnet wird unser Keller naß ! Das konnte nach langem hin und her ( auf unsere Kosten ! ) nur von einer spezial Firma behoben werden, Kosten der Aktion fast 10.000 Euro !
Schiefe Wände, der Putzer hat fast einen Schlag bekommen, von den Kellerwände bis zum Giebel des Hauses waren fast 11 cm ! Unterschied, d.h. unser Haus steht von den Außenwänden her wie der Schiefe Turm von Pisa vielleicht sogar noch schlimmer...
Estrich hat im ganzen Haus Risse, die Heizung ( Fußbodenheizung geht mal geht mal nicht usw. usw.- gerade im Winter eine feine Sache... ).
In fast allen Innenwände, tragende Wände und nicht tragende Wände waagerechte Risse im Putz, der Putzer sagt es sei ein Mangel des Maurers, der Maurer sagt es sei ein Mangel des Putzers usw. usw. usw.
Treppe ( Stahltreppe mit Holzstufen ) lieferung 4 Monate zu spät ! wir mußte die ganze Zeit auf nicht befestigten Stufen einer Bautreppe hoch und runtergehen, der erste Tritt der Treppe stimmt nicht, da wurde wohl nicht der Estrichbelag beim aufmessen der Treppe berechnet...
Ausbau des Dachgeschoßes - die Dachschrägen mit Regipsplatten, wenn es dunkel ist und wir das Licht im Dachgeschoß anmachen sieht man richtig "Berge und Täler " vom unsachgemäßen Spachtel der Regipsplatten, nach ca. 1 Monate sind Risse an den Kanten der Platten wo diese zusammenstoßen entstanden, vom Rand, da wo die Regipsplatten an die Wand stoßen ( was diese ja eigentlich nicht sollten ) ist natürlich auch alles gerissen, Silikon hat nicht gehalten, wir haben nun alles mit Leisten überdeckt, natürlich auf unsere Kosten und mit unserer Arbeitskraft, sieht jetzt aus wie eine Stuckdecke.. na ja, sieht aus wie "gewollt" und nicht wie " ein schei... Baumangel wurde überdeckt" aus ... Mehr schreib ich in kürze, muß erstmal ruhiger werden...