Planung ein EFH zu bauen

Wir sind in der Planung ein EFH zu bauen. Im TV hab ich neulich ein haus gesehen, dessen Treppe nur auf einer Seite in die Wand eingelassen war, die andere freischwebend. Um diesen Effekt zu verdeutlichen, würden wir gerne auf ein Geländer verzichten! Ist dies zulässig oder aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt? Ist ja mein Haus.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Fr, 2008-09-05 16:04
    30 Ja Glasgeländer kann ich nur empfehlen. Habe ich und ein Nachbar und ist echt toll, nur muss man sie regelmäßig wischen, um störende Fingerabdrücke zu vermeiden. Auch würde ich mich mit der Versicherung in Kontakt setzen, schließlich ist dies ja eine unnötige Gefährdung aller Leute, die diese Treppe benutzen werden und könnte somit zu höherer Eigenbeteiligung o.ä. führen. Das kann ich als Laie nicht genau sagen.
  2. Gast
    Fr, 2008-09-05 16:04
    Sehr empfehlenswert ist ein Geländer und wird auch meist von den Architekten gefordert. Mit einer einfachen Unterschrift, dass du dies jedoch ausdrücklich wünscht, ist er kein Thema. Wie ihr schon erkannt habt, ist es euer Haus und ob ihr dieses Risiko eingeht oder nicht, ist euch überlassen. Aber ich kann nur dazu raten. Es gibt echt schicke Glasgeländer, die nicht wirklich auffallen, aber den Effekt weitestgehend erhalten.