Guten Tage,
wir haben derzeit ein kleines, oder vielleicht auch großes Problem mit unserem Fensterbauer. Wir haben nämlich nun seit einigen Tagen unser neues Einfamilienhaus. Wir haben allerdings etwas entdeckt, was uns nicht gerade erfreut. Denn unsere Fenster und Fenstertüren schwingen, wenn man sie aufmacht sicher noch 90° zurück und daher gehen die Fenster langsam zu.
Der Fensterbauer meinte, eine Nachjustierung sei nicht möglich. Nun wollte ich mal wissen, wie meine Rechtslage aussieht, damit der Fensterbauer es nachjustieren muss.




Mi, 2009-05-13 15:56
Mi, 2009-05-13 11:41