Rücktritt vom Vertrag

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um von dem Vertrag zurücktreten zu können. Wir als Bauherren haben mit dem Bauträger einige Probleme, die mit der Durchführung und der Abrechnung zusammen hängen. Es fing schon mit dem Ausmessen der Badewanne an über zu dicke Isolierung, sowie in die Fußbodenheizung zu bohren.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mi, 2008-08-27 12:51
    Ich würd auf jedenfall einen Anwalt der sich mit Baurecht auskennt befragen, wenn man beim Hausbau mit den "lieben" Bauträger was falsch macht ist man später noch der Dumme, kann zahlen und erhält keine Leistung, bzw. nur Mangelhafte..
  2. Gast
    Mi, 2008-08-27 08:59
    Hallo, hört sich genau wie bei uns damals an... Leider ist das nicht so einfach, wir dachten auch "der Bauträger macht Mangelhafte Leistungen/Arbeiten, kommt nicht vorran, hält die Termine nicht ein usw. usw." da haben wir ja das Recht den Bauträgervertrag von uns aus zu kündigen... Dem war leider nicht so ganz :(... Was wir daraus gelernt haben: 1. Jeden Mangel/Verzögerung usw. dem Bauträger schriftlich per Einschreiben, besser persönlich mit "Empfangen" unterschreiben lassen ! 2. Wenn er nicht bei den Mängel usw. reagiert einen Frist lassen, muß aber ausreichend sein ! denke so um die 14 Tage, mit androhnung das bei nichterfüllung/einhaltung Sie das Recht in Anspruch nehmen den Vertrag zu kündigen, bzw. ein anderes Unternehmen mit den Mängelbeseitungsarbeiten usw. zu beauftragen... Laut unserem Anwalt müssen wir dem Bauträger die ausreichende Frist gewähren, erst danach wenn nicht geschieht können wir agieren !!!! Viel Glück - so ein schei... mit einem Bauträger kennen wir auch zu genüge...