Türbreite Toilette bei gewerblichem Raum

Hallo liebe Mitleser, meine Freundin ist Physiotherapeutin und möchte eine eigene Praxis in unser Haus integrieren. Nun brauchen die Patienten eine Toilette, das ist klar. Doch wir müssen laut dem Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung machen, welcher nur von einem Architekten gestellt werden kann. Das fand ich schon einmal sehr eigenartig, da eine Toilette ja eigentlich eine Toilette bleibt, aber okay. Nun meinte aber unser Architekt, dass wir unsere Türen auf 90 cm Breite erweitern müssen. Nun wollte ich mal wissen, seit wann dieses Gesetz gilt, und warum muss ich das ganze machen?