viertelgewendelte Treppe umbauen

Wir haben vor, unsere viertelgewendelte Treppe so umbauen zu lassen, dass wir in beiden Richtungen austreten könnten. Wäre das machbar oder wird es zu kompliziert? Was gibt es aus baurechtlicher Lage dazu zu sagen?

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Do, 2009-04-23 08:10
    Vom Baurecht her sollten Sie lieber erst einmal mit Ihrer Haftpflichtversicherung reden. Näheres zur Ausführung kann Ihnen am besten ein auf Treppenbau spezialisierter Tischler vor Ort sagen. Eine Ferndiagnose lässt sich nämlich leider nur schlecht erstellen.