Was darf mir der Architekt für den Plan und die Abgeschlossenheitserklärung in Rechnung stellen ?

Wir planen gerade zusammen mit unserem Architekten ein Zweifamilienhaus mit insgesamt 10 Zimmer, Dach mit normalen Ton Dachziegel, Vollkeller aus Kellerfertigteile und ca. 250 qm Wohnfläche für das Zweifamilienhaus, das Dachgeschoß wird nochmals um die 100 qm haben, das werden wir aber nicht sofort ausbauen sonder nach und nach wenn Geld da ist. Gibt es einen Wert den uns der Architekt in Rechnung stellen darf ? wonach berrechnen diese eigentlich Ihre Kosten, klar, da gibt es Sätze, aber nach welcher Summe ( Bausumme ? ) werden die Sätze berechnet ??

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Di, 2008-06-24 16:45
    Soweit mir bekannt rechnen die Architekten doch nach einer HOI oder wie das Dingen heißt ab, dabei wird die Bausumme/Angebotssumme des Hauses zur berechnen herangezogen, das sind bei einer Bausumme von z.B. 300.000 Euro schon einiges an Architektenhonorar.... Gruß
  2. Gast
    Fr, 2008-09-12 20:05
    http://www.synertekt.de/index.php?honorar Umbauzuschlag bei Neubau natürlich O EUR Genauere Informationen erhalten Sie bei den Architektenkammern. z.B. www.akbw.de