Das Halten von Tieren in der Mietwohnung - was sagt das Mietrecht

Tiere dürfen in einer Wohnung laut Mietrecht nur gehalten werden, wenn das mit dem Vermieter abgesprochen und im Mietvertrag schriftlich festgehalten ist.

Schafft man sich ein Haustier an und umgeht den im Mietvertrag vereinbarten Paragrafen, so kann man vom Vermieter gezwungen werden die Tiere wieder abzuschaffen. Als Vermieter sollten Sie darauf achten, dass genau festgelegt wird, welche Tierhaltung nicht erlaubt ist, also genau hinein schreiben, dass keine Katzen oder Hunde gehalten werden dürfen. Wenn Sie im Mietvertrag mit dem Mieter nur vereinbaren, dass keine Tiere gehalten werden dürfen, ist dies unwirksam, weil damit auch das Verbot der Kleintierhaltung, also von Fischen, Meerschweinchen usw. ausgesprochen wird.

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