Das Mietrecht und Grillen auf dem Balkon

Das Grillen in der Wohnung beziehungsweise auf dem Balkon ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Es gibt Bundesländer, wo man auf dem Balkon gar nicht grillen darf und welche, wo man sich auf eine bestimmte Anzahl von Grillfeiern geeinigt hat. Sie sollten sich also informieren, was in Ihrem Bundesland genehmigt ist und was nicht. Wenn Sie es mit dem Grillen nicht übertreiben und zwei Mal wöchentlich grillen, sondern es bei ein bis zwei Mal pro Monat in den Sommermonaten belassen oder auch mal die Nachbarn einladen, werden sich die Nachbarn auch nicht quer stellen. Denn es wäre doch schade, die schöne Feierabendstimmung mit Streitereien zu vertun.

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