Ab sofort gelten für Flucht- und Notausgänge neue Vorschriften ! die „alten“ Vorschriften ASR 10/1 und 17/1,2 sind ab sofort nicht mehr Gültig !
Maßnahmen für Fluchtwege und Notausgänge werden ab sofort unter ASR A2.3 geregelt, d.h. einige Umstellungen für Firmen.
Prüfen Sie deshalb ob Anordnung, Abmessung und Ausführung von Fluchtwegen, Türen, Fluren und Treppenbreiten, Sicherheitsbeleuchtung, Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen den neu geregelten Vorschriften nach ASR A2.3 genügen, eine kleine Hilfe gibt es beim Forum Verlag, mit der „Die neue Arbeitsstättenverordnung“ können Sie schnell den Überblick über die neuen Verordnungen erlangen, damit sind Sie auf der sicheren Seite !
Zu bestellen ist die „Die neue Arbeitsstättenverordnung“.


