Einfriedung - wie / wo wird die Höhe gemessen?

Für die Einfriedung unseres Grundstücks gilt die Vorschrift, dass sie nicht höher als 2 Meter sein dürfen. Ab welcher Höhe müssen wir denn den Maßstab für die 2 Meter anlegen? Das Gelände ist an der Stelle, wo wir die Einfriedung errichten möchten, geringfügig höher als das Haus.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    So, 2008-11-16 14:34
    Im Grund richtet sich die Höhe Null der Einfriedung nach den gleichen Werten, die auch für das Haus gelten. Im Zweifelsfall können Sie aber beim Bauamt persönlich nachfragen.
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