Estrich zu hoch und Treppe zu niedrig...

Bei unserer Treppe gibt es kleine Unterschiede bei den Höhen. Es ist eine Fertigteilbetontreppe mit Fliesen drauf. Die letzte Stufe von unten ist 2,1 cm niedriger als der Rest. Das bedeutet, dass der Estrich dort wohl zu hoch sein muss, weil die anderen Stufen alle gleichmäßig sind. Dummerweise schieben sich jetzt der Fliesenleger und der Architekt gegenseitig den schwarzen Peter zu und beide behaupten, der jeweils andere wäre verantwortlich gewesen und hätte Bedenken anmelden müssen. Wer hat denn nun Recht? Wir möchten die Treppe, so wie sie jetzt ist, nicht behalten, da man doch schon leicht ins Stolpern kommt auf dieser Stufe.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Mo, 2009-03-16 15:49
    Die meiste Schuld trifft den Fliesenleger, dieser hätte mit Ihnen über seine Bedenken sprechen müssen. Laut DIN 18065 ist es so, dass sich quasi eine neue Geschosshöhe ergibt, wenn sich die Höhe des Estrichs im Untergeschoss ändert. Die sich dadurch ergebende tatsächliche Geschosshöhe muss man durch die Anzahl der Steigungen dividieren. So erhält man das Nenn-/Sollmaß der Steigungshöhe der einzelnen Stufen. Dieses Maß bildet dann die Grundlage, auf Basis welcher eine Abweichung von der DIN möglich ist.
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