Fahrrad im Treppenhaus was sagt das Mietrecht

Man lebt ja heute umweltbewusst und will auch sportlich bleiben, weshalb viele mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren oder das Auto ganz für das Fahrrad stehen gelassen haben.

Für den einen oder anderen Hausbesitzer mag es auch zum Problem geworden sein, wenn alle Hausbewohner beziehungsweise Mieter ihr Fahrrad im Treppenhaus unterbringen wollen. Im Hausflur, Kellergang oder auf dem Hof dürfen Fahrräder jedoch laut Mietvertrag nur abgestellt werden, wenn der Vermieter oder die Hausgenossenschaft nichts dagegen hat und keine Fluchtwege verstellt werden. Natürlich dürfen Sie Ihr Fahrrad mit in die Wohnung nehmen, Sie haben das Recht zu bestimmen, was in Ihre Wohnung kommt und was nicht.

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