Flexschäden an Fenstern - wer muss zahlen?

In unserem Haus wurde mit dem Trennschleifer (Flex) gearbeitet und dabei sind Schäden an den Fenstern aufgetreten. Wir sind recht sicher, dass der Lüftungsbauer für die Schäden verantwortlich ist, denn er hat als einziger in den entsprechenden Zimmern nahe den Fenstern gearbeitet und dort die Flex verwendet, um die Lüftungsrohre zu trennen. Unserem Architekten haben wir dies sofort gemeldet. Er hat veranlasst, dass alle Handwerker schriftlich Stellung beziehen mussten, doch natürlich will es keiner gewesen sein. Nun sollen wir die Sache unserer Versicherung melden. Höchstwahrscheinlich würde diese für den Schaden aufkommen, aber wir müssten eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro zahlen. Sollen wir uns jetzt darum kümmern oder hat der Architekt die Pflicht, das zu regeln? Muss er auch für die Kosten der Selbstbeteiligung aufkommen? Immerhin war er ja für die Überwachung des Baus verantwortlich.

Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Gast
    Fr, 2008-12-19 10:44
    Der Architekt muss nur die wesentlichen Bauleistungen überwachen, aber er kann nicht 24 Stunden am Tag und überall gleichzeitig zur Stelle sein. Sie sollten versuchen, den Schaden direkt vom Lüftungsbauer ersetzen zu lassen. Dazu sollten Sie einen Gutachter bestellen, der die Schäden untersucht und dann den Schaden von einem Anwalt anzeigen lassen.
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