Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und den Mieter schriftlich abgeschlossen.
In der heutigen Zeit werden meistens Formularmietverträge verwendet. Die Klauseln im Mietvertrag dürfen hierbei nicht den jeweils betreffenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch zuwiderhandeln. Mieter und Vermieter können aber jedoch individuelle Vereinbarungen treffen, allerdings dürfen diese den Mieter nicht benachteiligen. Sollte gar der Mieter unterschreiben, ist solcher Bestandteil des Vertrages unwirksam. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind allerdings auch nicht alle Möglichkeiten des Mietrechts geregelt. Viele Punkte, welche im Mietvertrag enthalten sein dürfen, ergeben sich jedoch zwangsläufig aus den zahlreichen Rechtssprechungen. Der Mietvertrag kann nicht von einer Partei geändert werden.
Es bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien.


